L2_1.2 Lösungen Disclaimer

1 Der Begriff 'Disclaimer' stammt vom englischen 'to disclaim' ab und kann mit "abstreiten" oder "in Abrede stellen" übersetzt werden. Im Internetrecht wird er als Fachausruck für einen Haftungsausschluss verwendet.
Damit möchte der Verantwortliche einer Internetseite einen Haftungsausschluss erreichen, indem er sich von allen Inhalten, die mit externen Links auf seiner Seite aufgerufen werden können, distanziert.


2 § 7 Abs. 3 DDG besagt, Diensteanbieter wegen einer rechtswidrigen Handlung ihrer Nutzer auf Schadensersatz oder Beseitigung oder Unterlassung einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden können, sofern sie nach Art. 4 der VO (EU) 2022/2065 nicht haften.
Diese Verantwortung gilt auch für das Setzen von Links auf andere Internetseiten. Inwieweit eine Haftung für irreführende bzw. unzulässige Inhalte auf verlinkten Seiten besteht, ist in der Rechtsprechung bisher nicht endgültig geklärt.
Ein Disclaimer mit einer pauschalen Distanzierung von den Inhalten, auf die verlinkt wurde, schützt jedoch kaum vor juristischen Folgen.