Urheberrecht

Aufgabe des Urheberrechts

Einmal aussehen wie Megan Fox, einmal singen wie Justin Biber. Was in der Realität undenk-bar ist, geht in der digitalen Welt ganz einfach. Ein paar Klicks in einem Bildbearbeitungspro-gramm, und schon erscheint auf der eigenen Profilseite das Gesicht eines Topmodels; ein paar cuts mit einer Videoschnittsoftware und die eigene Stimme wird durch die eines Popstars ersetzt. Das kann lustig sein – aber verboten.

Grundsätzlich gilt, dass man nur das veröffentlichen darf, worauf man selbst zu sehen ist und was man selbst erstellt hat. Es sei denn, der Abgebildete oder der Interpret, also der Urheber, hat seine Genehmigung zur Veröffentlichung gegeben.

Mit dem Urheberrechtgesetz (UrhG) hat der Gesetzgeber einen verbindlichen Rechtsrahmen für die urheberrechtlichen Verwertungsrechte und die gesetzlich erlaubten Nutzungen im digi-talisierten Umfeld geschaffen. Urheberrechtlich schutzfähig sind sämtliche geistige, kreative, persönliche Arbeitsergebnisse einer Person. Das Gesetz spricht in diesem Zusammenhang von 'Werken'.

Im Grund genommen kann man das Urheberrecht in zwei Sätzen zusammenfassen:
Erstens: Wer ein Werk der Kunst, der Sprache, der Fotographie, des Films oder ein Computerprogramm geschaffen hat, besitzt daran alle Rechte.
Zweitens: Ohne seine Genehmigung darf niemand es abdrucken, aufführen, ausstellen, vervielfältigen, ins Internet stellen, senden, verändern, damit Geld verdienen oder was auch immer.

Von dieser Rechtslage leben insbesondere Künstler und Publizistinnen. Sie verdienen ihren Lebensunterhalt damit, dass sie anderen solche Genehmigungen erteilen und dafür Geld bekommen. Damit sie dabei möglichst selten übers Ohr gehauen werden, hat der Gesetz-geber zahlreiche Bestimmungen erlassen, die im "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" (UrhG) zusammengefasst sind.
Das gibt ihnen sogar einen Anspruch auf ein angemessenes Honorar.